AGBs
... der K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH (Fassung vom Mai 2004)1.Geltungsbereich
(1) Für alle gegenseitigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, wie sie zu diesem Zeitpunkt auf der Homepage veröffentlicht sind. Ergänzend hierzu gelten die gesetzlichen Regelungen.
(2) Abweichende Bestimmungen des Bestellers sind für den Unternehmer nur dann verbindlich, wenn sie von K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
(1) Der Liefer- und Leistungsvertrag kommt zustande durch Annahme der Bestellung durch K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH. Der Besteller verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Von dem Vertragsabschluss wird der Besteller von K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH durch E-Mail verständigt, sofern der Besteller bei der Bestellung ein E-Mail-Adresse angegeben hat, ansonsten durch Ausführung der Lieferung.
(2) K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH behält sich vor, auch noch nach Zugang der Annahmeerklärung eine Bonitätsprüfung des Bestellers vorzunehmen und zur Absicherung eines etwaigen Bonitätsrisikos vom Vertrag zurückzutreten, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und Lieferungen nur gegen Nachnahme, Sofortzahlung bei Lieferung oder Vorauszahlung vorzunehmen.
3. Preise
(1) Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise verstehen sich ab Werk/Auslieferungslager in EURO einschließlich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und Kosten der Verpackung.
(2) Porto, Versicherung, sonstige Versandkosten und Zölle sind nicht eingeschlossen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
(3) Auf der Rechnung werden der Nettopreis, die zur Zeit der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer, die Kosten für Versand, Versicherung, Zoll etc. angegeben.
(4) Nach erfolgter bestätigter Bestellung auf Wunsch des Bestellers vorgenommene Veränderungen des Vertragsgegenstandes werden dem Besteller berechnet.
(5) Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Insoweit gelten diese Bedingungen bereits vor Auftragserteilung.
4. Lieferung, Lieferfrist
(1) K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.
(2) Die von K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt das Werk bzw. Auslieferungslager verlässt oder die Lieferbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wird.
(3) Die vereinbarte Lieferfrist gilt stets nach Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Einzelheiten. Insoweit handelt es sich grundsätzlich um unverbindliche Lieferfristen. Um verbindliche Liefertermine handelt es sich ausschließlich dann, wenn der Liefertermin schriftlich gegenüber dem Besteller als verbindlich bestätigt worden ist.
(4) Ist für die Herstellung des Werkes oder für die Durchführung der Lieferung eine Handlung des Bestellers erforderlich, so beginnt die Lieferfrist erst mit der voll-ständigen Ausführung dieser Handlung durch den Besteller.
(5) Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf.
(6) Wird die Lieferfrist einschließlich der angemessenen Nachfrist nicht eingehalten, haftet K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH ausschließlich für den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht fristgerecht geliefert wurde, maximal in Höhe des negativen Interesses.
(7) Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare und vom Unternehmer nicht zu vertretende Umstände entbinden K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH von der Einhaltung der Lieferfristen für die Dauer der Betriebsstörung. In diesen Fällen ist der Besteller insbesondere nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz geltend zu machen.
5. Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten, überarbeiteten Sachen ein Jahr. Ist der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
(2) Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind sofort, mindestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH schriftlich mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.
(3) Sonstige Mängel sind K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH innerhalb einer Woche seit Kenntnisnahme anzuzeigen.
(4) Für Werbeaussagen oder Mängel in der Gebrauchsanweisung haftet K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH nur gegenüber Bestellern, die Verbraucher sind.
(5) Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit des Werkes wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
(6) K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH ist berechtigt, Nacherfüllung nach seiner Wahl vorzunehmen. Dies bedeutet, dass er entscheidet, ob eine Mangelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheidet K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH zwischen Neulieferung oder Mangelbeseitigung.
(7) Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist. Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, soweit K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf das negative Interesse beschränkt. Schadensersatz für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen.
(8) K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die durch (Weiter-)Verwendung des Vertragsgegenstandes entstanden sind (z. B. Montage oder Inbetriebnahme) oder von durch Montage/Inbetriebnahme verursachte Störungen bzw. deren Beseitigung. Gleiches gilt für Mängel, die durch Nichtbeachtung der der Ware beigefügten Montage- bzw. Gebrauchsanleitung entstanden sind.
6. Pflichtverletzungen
(1) Die Haftung für Pflichtverletzungen von K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH beschränkt sich auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverstöße.
(2) K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH haftet grundsätzlich nicht für Pflichtverletzungen, welche aus Werkleistungen resultieren, die gemäß der vom Besteller geprüften Zeichnungen, Druckvorlagen oder Muster, welche vom Besteller als Fertigungsunterlagen freigegeben wurden, erbracht wurden. Für die konstruktive Gestaltung und Richtigkeit der reproduzierten Vorlagen haftet K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH nicht.
K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH hat aber die Pflicht, den Besteller - soweit erkennbar - unverzüglich auf die Unmöglichkeit der technischen Umsetzung der Vorlagen hinzuweisen.
(3) Insbesondere wird bei der Erbringung von Werkleistungen nach Vorgabe des Bestellers die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. Eine Prüfungspflicht seitens K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH besteht im Hinblick auf Schutzrechte Dritter nicht.
7. Porto und Verpackungskosten
K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH berechnet Kosten für Versand und Transportkosten, Zölle etc. nach tatsächlichem Aufwand. Findet eine hiervon abweichende Berechnung statt, so teilt K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH dies dem Besteller in der Auftragsbestätigung mit.
8. Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen von K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH sofort und ohne Abzüge bei Anlieferung fällig, wobei Neukunden per Nachnahme zahlen und Kunden von K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH per Rechnung. K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH behält sich das Recht vor, vom Besteller Vorauskasse für die von ihm zu erbringende Gesamtleistung oder für Teilleistungen zu verlangen.
(2) Bei Zielüberschreitung ist K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, und, soweit der Besteller kein Verbraucher ist, von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, wobei der Nachweis eines höheren Verzugsschadens jederzeit möglich ist.
(3) Wechsel werden nicht, Schecks nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Gutschrift angenommen.
(4) Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, steht es K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so ist K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu fordern. Verweigert der Besteller Vorauszahlung oder Sicherheit, so kann K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.
(5) Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Bestellers jeweils Kosten, dann Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren Forderungen zunächst jeweils die ältere.
(6) Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung von K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenüber dem Besteller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH in dessen Eigentum.
(2) Im Falle von Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH das (Mit-)Eigentum im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- oder Verarbeitung an der dadurch entstehenden Sache zu. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers zulässig. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung die Forderung gegen den Erwerber an K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH ab. Der Besteller hat den Erwerber dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der Weiterveräußerung resultierenden Zahlungspflicht direkt an K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH Zahlung zu leisten. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH und Besteller.
(3) Im Übrigen sind Verfügungen über die Vorbehaltsware unzulässig, insbesondere Sicherungsübereignung oder Verpfändung.
(4) Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bestellers und ist hiervon die Vorbehaltsware tangiert, so ist dies K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH sofort schriftlich und unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen), gegebenenfalls unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen, mitzuteilen.
(5) Sachen, die von K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH dem Besteller zur Verfügung gestellt wurden und die nicht Bestandteil der Werkleistung als solcher sind (z. B. Entwürfe, Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge usw.), bleiben im Eigentum von K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
(1) Erfüllungsort ist der Sitz von K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH.
(2) Soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondereigentum handelt, ist Gerichtsstand der Sitz von K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt. Sämtliche Erklärungen, die die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der Schriftform. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform.
12. Aufklärung gemäß Fernabsatzgesetz
Aufgrund bestehender gesetzlicher Verpflichtung (Fernabsatzgesetz) zur Aufklärung bei Verkäufern, die ausschließlich durch die Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommen, wird Folgendes festgehalten:
a) Anbieterkennzeichnung
Bei dem unter der Internetadresse www.kukt.de bezeichnete Angebot handelt es sich um eine solches der Firma
K.U.K.T. Kautschuk- & Kunststoff-Technologie GmbH
Lagerhausstraße 12 – 14,
D-63571 Gelnhausen
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Klaus Usinger
Telefon: 06051-703814,
Telefax: 06051-703811
E-Mail: info@kukt-gmbh.de
b) Vertragsabschluss
Der Käufer (Besteller) verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung (§ 151 S. 1 BGB). Nach Absendung der Bestellung durch Klick auf die entsprechen-de Schaltfläche # erhält der Kunde umgehend eine E-mail, welche die Bestellung wiedergibt. Mit Erhalt dieser Bestätigung wird die Bestellung des Kunden wirksam, spätestens jedoch mit Erhalt der Lieferung.
c) Liefervorbehalt
Sollte ein vom Käufer (Besteller) bestellter Artikel ausnahmsweise einmal nicht lieferbar sein, oder die Lieferfrist über vier Wochen seit Bestätigung liegen, so teilt der Verkäufer (Unternehmer) dem Käufer schnellstmöglich den genauen Liefertermin mit, alternativ, dass die Lieferung nicht erfolgen kann.
d) Preise und Zusatzkosten
Sämtliche genannten Preise sind Endkundenpreise in EURO und enthalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten für Verpackung. Es gelten stets die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Kosten für Porto, Versicherung, Versand, Transport, Zölle etc. werden stets nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
e) Rückgaberecht
Der Verkäufer gewährt ausschließlich für Rechtsgeschäfte, die eine natürliche Person zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, das gesetzliche Rückgaberecht von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt ab dem Erhalt der Lieferung und wird durch fristgerechtes Absenden der Ware an den Verkäufer an dessen gewahrt. Der Kaufvertrag wird erst nach Ablauf der Zweiwochenfrist wirksam. Ausgenommen von dem Recht auf Rückgabe sind Artikel, die der Verkäufer nicht auf Lager führt, die auf speziellen Kundenwunsch beschafft oder speziell für diesen hergestellt wurden. Macht der Kunde von dem Rückgaberecht Gebrauch, so haben sich die Vertragsparteien die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Bei Rücksendung beschädigter oder defekter Ware ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Käufer geltend zu machen. Im Falle der Rücksendung von Waren aus einer Lieferung, deren Bestell wert bis zu € 40,00 beträgt, hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen. In allen anderen Fällen werden dem Käufer die Portokosten (entsprechend den Tarifen der Deutsche Post AG) vom Verkäufer erstattet. Kosten für andere Verkehrsträger werden vom Verkäufer nicht erstattet. Unfrei eingesandte Rücksendungen werden vom Verkäufer nicht angenommen und gehen zu Lasten des Käufers (Bestellers) zurück. Es ist besonders darauf zu achten, die Sendung ausreichend zu frankieren.
f) Datenschutz
Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt. Der Verkäufer (Unternehmer) behält sich jedoch vor, Daten zum Zwecke der Kreditprüfung anderen Unternehmen sowie Auskunfteien zu übermitteln.